Rezept ist nicht gleich Rezept und wie ist das mit dem E-Rezept?
Hier findet Ihr die Antwort - und in Eurer 1A-GESUND Apotheke!

 
Rosa, blau, gelb oder grün was hat es mit den unterschiedlichen
Rezeptfarben auf sich? 

Rosa Rezept
Auf rosa Rezepten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel
verordnet, deren Kosten sich jedoch von den Krankenkassen erstatten
lassen, sofern sie innerhalb von vier Wochen eingelöst werden.

Blaues Rezept
Privatpatient*innen erhalten ein blaues Rezept, deren gesamten
Betrag in der Apotheke bezahlt werden muss. Im Nachgang können
die quittierten Rezepte bei der jeweiligen Krankenkasse zur
Abrechnung eingereicht werden. Diese sind drei Monate lang gültig.
Gelbes Rezept
Auf gelben Rezepten werden Medikamente verordnet, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese sind sieben Tage gültig.
Grünes Rezept
Auf grünen Rezepten empfiehlt der Arzt oder die Ärztin rezeptfreie
Medikamente, deren Kosten Patient*innen in der Regel selbst tragen
müssen. Die Gültigkeit dieser ist unbegrenzt.

Mit dem kommenden E-Rezept kann die elektronische Verordnung
dann über eine App direkt an Eure Apotheke übermittelt werden.

Bei Fragen stehen Euch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 1A
GESUND Apotheken zur Verfügung.

Quelle: https://www.facebook.com/hcbonfert/

 

 

 

 



Hans-Christoph Bonfert – Kontakt: info *wieimmer* bonfert.de